Coronaschutzverordnung AWE Red Edition vom 05.-06.02.2022

Während des Asperdener Winter Events (AWE) Red Edition gilt die 2G+ Regelung sowie die Maskenpflicht. Auch Besucher, Begleitpersonen und Ehrenamtler müssen einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Std.) oder ein PCR Test (max. 48 Stunden) vorweisen.

• Die zusätzliche Testpflicht (2G+) entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder sowohl geimpft als auch genesen sind; Personen mit zwei Impfungen, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt (auch für Johnson & Johnson – Geimpfte, die noch keine dritte Impfung erhalten haben) oder genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR- Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Im Rahmen dieser Verordnung sind den immunisierten Personen gleichgestellt

1. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (Altersnachweis mitführen)

2. Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen oder aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als getestet gelten (Schüler und Personalausweis mitführen)

3. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. (Attest und Testnachweis mitführen)

• Während des Asperdener Winter Events können wir aus logistischen Gründen keine Testmöglichkeit am Vereinsgelände anbieten. Bitte lassen sie sich bereits im Vorfeld an einer der offiziellen Teststellen im Umkreis testen. Die Adressen der Testzentren im Kreis Kleve finden Sie hier weiterlesen

• Während der Veranstaltung müssen alle erforderlichen Unterlagen am Haupteingang vorgezeigt werden (Impf- oder Genesenennachweis, aktueller Schnell- oder PCR Test, Personalausweis, Schulausweis, Attest). Der Zugang zu den Reithallen (auch Pferdeeinlass) kann nur mit Einlassbändchen erfolgen, die Sie nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen am Haupteingang erhalten. Die Zugänge zu den Reithallen werden ganztägig von Ordnern komntrolliert.

Maskenpflicht

• Die Maske darf von den Reiter*innen ausschließlich zur Ausübung des Sports, während der Zeit auf dem Pferd abgesetzt werden.

• Im gesamten Zuschauerbereich gilt die Maskenpflicht. Die Mund-Nasenbedeckung darf ausschließlich zur Einnahme von Speisen und Getränken, in den dafür vorgesehenen Bereichen (an den Essenstischen) abgenommen werden.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind zwingend zu beachten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Einhaltung der Regeln zur Sicherheit aller, sowie zur Einhaltung der behördlichen Auflagen kontinuierlich überprüfen müssen und werden!


Aktuelle Coronaschutzverordnung im Regel- Trainingsbetrieb (Vereinsanlage des Reit- und Fahrverein »von Driesen« Asperden - Kessel)

Ab Donnerstag, den 13.01.22 gelten auf der Vereinsanlage des Reit- und Fahrverein »von Driesen« Asperden - Kessel folgende Coronaschutzbestimmungen:


Für Reiter*innen (im Regel- Trainingsbetrieb)

  • Für alle Reiter*innen gilt die 2G+ Regelung (Ausübung von Sport in Innenräumen)
  • Geboosterte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind.

  • KInder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die regelmäßigen Schultestungen unterliegen, werden immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt.
  • Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht des Übungsleiters vorgenommen werden.

  • Die Maske darf ausschließlich von den Reiter*innen während der Zeit auf dem Pferd abgesetzt werden.


Für Besucher, Begleitpersonen, Reitlehrer und Ehrenamtler (im Regel- Trainingsbetrieb)

  • Für alle Besucher, Begleitpersonen, Reitlehrer und Ehrenamtler gilt die 2G Regelung sowie die Maskenpflicht in den Reithallen. Ein zusätzlicher Test ist derzeit nicht erforderlich.